Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen ein:

  • gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
  • Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
  • Haftpflichtversicherung
  • ggf. Vollkaskoversicherung

2. Berechnung

Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist die volle Mietzeit zu zahlen.

3. Zahlungsweise

Bei Reservierung ist ein Drittel des Mietpreises zu entrichten.

5. Reservierung/Rücktritt

Das Fahrzeug kann telefonisch und schriftlich reserviert werden. Bei Nichtabholung verfällt die Anzahlung. Bei Absage des Termins weniger als eine Woche vor dem Termin, wird die Anzahlung einbehalten. Sollte ein vorbestelltes Trike in Folge Unfall, technischen Defekts, höherer Gewalt, Verkauf oder verspäteter Rückgabe durch den Vormieter nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter hieraus gegenüber dem Vermieter keinerlei Rechte, insbesondere keinen Ersatz für entgangenen Urlaub oder sonstige Einbußen, geltend machen.

6. Übergabe, Rückgabe

Die Abholung/Rückgabe erfolgt zu den vereinbarten Zeiten. Das Trike wird vollgetankt und übergeben und wird vollgetankt zurückgegeben.

7. Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des berechtigten Fahrers beträgt 21 Jahre und er muss mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Nur der Mieter darf fahren.

8. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:

  • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen
  • zur Beförderung von explosiven/leichtentzündlichen Stoffen
  • zur Weitervermietung und Verleihung

9. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten in EU-Länder sowie der Schweiz sind nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich.

10. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig sind, um die Betriebssicherheit des Trikes zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100€ ohne Weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Reparaturkosten übernimmt der Vermieter, soweit der Mieter nicht Schuld ist.

11. Verhalten bei Unfällen

Der Vermieter hat die Polizei zu informieren, um die Schuldfrage zu klären und wenn Personen zu
Schaden kamen. Bei Wildschaden und Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

12. Versicherungsschutz

Das Trike ist wie folgt versichert: siehe vorne

13. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Unfallschäden, sofern er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diese herbeigeführt hat. Er haftet, wenn er jemand anderes fahren lässt und oder unter Drogen/Alkoholeinfluss fährt.

14. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit die Deckung im Rahmen der für das Trike abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Für die von der Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

15. Speicherung /Weitergabe von Personaldaten

Die Daten des Mieters werden im Rahmen der Datenschutzverordnung gespeichert.

16. Gerichtsstand

Es wird kein Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.

17. Übersichtsklausel und Teilunwirksamkeit

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine Bedeutung insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.